webPage

LEARN - Learning by Dedalus

Vertragsbedingungen LEARN – Learning by Dedalus

(Stand 11/2023)

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für die von der Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend „Dedalus HealthCare“) zur Verfügung gestellten Lerninhalte, Materialien und Dienstleistungen („Leistungen“) im Rahmen des „LEARN - Learning by Dedalus“ Angebots (nachfolgend „LEARN“).

§ 1 Geltungsbereich

1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Dedalus HealthCare und dem Kunden über die Nutzung von LEARN gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen (nachfolgend „VB“) samt Anlagen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Entgegenstehende oder von den VB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Dedalus HealthCare ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die VB gelten auch dann, wenn Dedalus HealthCare in Kenntnis entgegenstehender oder von den VB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Diese VB finden lediglich auf Kunden Anwendung, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertragsschluss kommt entweder durch einen zwischen Dedalus HealthCare und dem Kunden beiderseits unterzeichneten Vertrag, durch eine Auftragsbestätigung von Dedalus HealthCare oder dadurch zustande, dass Dedalus HealthCare mit der Leistungserbringung beginnt.

2. Ein Vertragsverhältnis zwischen Dedalus HealthCare und dem Kunden kommt auch dann zustande, wenn ein Mitarbeiter des Kunden im Rahmen von LEARN Leistungen beauftragt und/oder in Anspruch nimmt.

§ 3 Leistungen

1. Dedalus HealthCare wird entsprechend des jeweiligen Auftrags während der Vertragslaufzeit die vereinbarten Leistungen erbringen. Umfang und Form der Leistungen (z.B. Präsenz-Veranstaltungen, Live-Online-Seminare und E-Learnings) werden individuell festgelegt bzw. sind beim jeweiligen Angebot im Bildungskatalog beschrieben. Die Erbringung der jeweiligen Leistung ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Dedalus HealthCare kann aus betrieblichen oder sonstigen Gründen eine andere als die für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehene Person einsetzen, sofern diese die erforderliche Qualifikation besitzt.

2. Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen ist die Beachtung und Einhaltung der zugehörigen LEARN Nutzungsbedingungen durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die LEARN Nutzungsbedingungen sind diesen VB als Anlage 1 beigefügt.

3. Dedalus HealthCare ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.

4. Die Nutzung der Leistungen ist allein dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern vorbehalten. Eine Nutzung durch Dritte oder für Dritte ist ausdrücklich untersagt. Das Recht, die Leistungen zu nutzen, ist nicht übertragbar.

5. Dedalus HealthCare kann die ständige Verfügbarkeit der Onlineverbindung nicht gewährleisten. Im Falle von vorübergehenden Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungszeiten und/oder systemimmanenten Störungen des Internets, wird keine Gewährleistung übernommen. Dedalus HealthCare ist bestrebt, den Kunden über alle Wartungsdienste während der Geschäftszeit frühzeitig im Voraus zu unterrichten, außer in Notfällen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat vor Beginn des Vertragsverhältnisses die technischen Voraussetzungen gemäß Anlage 2 für die Nutzung der Leistungen auf eigene Kosten sicherzustellen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen in eigener Verantwortung ausschließlich sachgerecht zu nutzen und erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail oder Ticketsystem) gegenüber der Dedalus HealthCare anzuzeigen. Unter sachgerechter Nutzung wird verstanden: Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß Anlage 1; Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung; Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen; Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften; Erfüllung gesetzlicher und/oder behördlicher Auflagen; Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit; Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems sowie Unterlassung aller Handlungen, welche die Datensicherheit gefährden.

3. Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Verpflichtungen, haftet der Kunde gegenüber Dedalus HealthCare auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten oder indirekten Schäden. Der Kunde stellt Dedalus HealthCare im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin frei.

4. Der Kunde ist eigenverantwortlich dazu verpflichtet, den Zugriff auf LEARN nur berechtigten Mitarbeitern zu gewähren.

5. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht die Nutzung der Leistungen durch nicht autorisierte Dritte möglich, schuldet der Nutzer die zusätzliche Nutzungsvergütung und trägt den durch die Verletzung entstehenden Schaden. Als Missbrauch gilt auch jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten.

§ 5 Vergütung, Stornierung

1. Alle genannten Preise sind Nettopreise und sind mit Rechnungseingang zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Preise sind personenbezogen und gelten nur jeweils für eine Person. Aufenthalts- und Übernachtungs- sowie Reisekosten sind in den Preisen nicht enthalten.

2. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird die Vergütung für die jeweiligen Leistungen wie folgt geleistet: (i) bei trainerbasierten Leistungen nach Leistungserbringung; (ii) bei Leistungen im Rahmen eines Abonnements zu Beginn des Abonnementzeitraums; (iii) bei sonstigen Leistungen zum Zeitpunkt der Beauftragung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den ausgewählten Leistungen.

3. Die Vergütung der Dedalus HealthCare umfasst nicht die Kosten für die technischen Einrichtungen auf der Seite des Kunden sowie die Kosten für den Versand und den Empfang von Daten (z.B. Leitungs-, Kommunikations- und Providerkosten).

4. Dedalus HealthCare behält sich vor, Leistungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von Dedalus HealthCare nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung von Trainern, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer werden nicht erstattet.

5. (i) Trainerbasierte Präsenz- oder Live-Online-Seminare können bis spätestens fünfzehn (15) Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn kostenfrei durch den Kunden storniert werden. Für Abmeldungen, die bis spätestens acht (8) Kalendertage vor dem Beginn eingehen, sind 50 % (in Worten: fünfzig Prozent) der jeweiligen Vergütung zu zahlen. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ist die volle Vergütung zu zahlen. Maßgebend ist jeweils das Eingangsdatum der Abmeldung/Stornierung des Kunden, die in Textform zu erfolgen hat. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass Dedalus HealthCare durch die Abmeldung und/oder die Nichtteilnahme kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (ii) Bei Inhouse-Seminaren sind im Falle einer Stornierung in jedem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen der Dedalus HealthCare, beispielsweise für Hotel und Reise für den Trainer durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen gilt § 5 (i). (iii) Bei einer örtlichen/zeitlichen Verlegung der Veranstaltung durch die Dedalus HealthCare kann der Kunde innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Erhalt der Änderungsbenachrichtigung seine Anmeldung kostenlos stornieren. Bei inhaltlichen Änderungen gilt dies nur, falls die Änderungen so wesentlich sind, dass sie sich für den Kunden als unzumutbar darstellen. (iv) Im Übrigen ist eine gebuchte Leistung nicht stornierbar. Bei trainerbasierten Präsenz- oder Live-Online-Seminare kann jederzeit anstelle des angemeldeten Mitarbeiters des Kunden ein anderer Mitarbeiter des Kunden als Ersatzperson benannt werden.

§ 6 Gewährleistung / Haftung

1. Dedalus HealthCare kann keine Gewährleistung für die Leistungen oder die erzielten Arbeits-/Schulungsergebnisse bei Verwendung derselben übernehmen. Ferner übernimmt Dedalus HealthCare keine Gewähr dafür, dass die Leistungen fehlerfrei und der Betrieb dieser Leistungen unterbrechungsfrei ist oder dass die Leistungen besondere Anforderungen des Kunden erfüllen.

2. Weiterhin übernimmt Dedalus HealthCare keine Haftung für die Zusammenstellung, die Inhalte oder mögliche Schulungsergebnisse, die sich aus den Leistungen ergeben sowie für etwaige Fehler in den technischen Informationen, die in den Schulungen, Workshops oder Seminaren mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Die Verantwortung für den Einsatz und die richtige Auswahl, wie auch die Folgen der Benutzung der Inhalte und deren beabsichtigte oder erzielte Ergebnisse trägt ausschließlich der Kunde.

§ 7 Vertragsdauer / Beendigung

1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Vertrag bzw. den jeweiligen Leistungen.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3. Eine Nutzung der Leistungen nach Vertragsende ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht für Seminarunterlagen. An diesen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die interne persönliche Weiterbildung der Mitarbeiter des Kunden.

4. Mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums erfolgt eine automatische Deaktivierung der Leistungsinhalte. Die Modifizierung der Leistungen mit dem Ziel, die Deaktivierung nach Vertragsablauf zu umgehen, ist nicht gestattet.

§ 8 Sonstiges

1. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags samt Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

3. Gerichtstand ist Bonn. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragsparteien verpflichtet, einen außergerichtlichen Einigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter, durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch ist nicht erfolgsversprechend.

4. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.

5. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Anlagen der Dedalus HealthCare, diesen VB als Anlage 3 beigefügt.

6. Bei Widersprüchen zwischen den VB und den Anlagen sowie der Anlagen untereinander gelten die Regelungen in der nachfolgenden Reihenfolge (a. bis e.):

  1. Das Angebot von Dedalus HealthCare bzw. der jeweilige Einzelvertrag zwischen Dedalus HealthCare und dem Kunden;
  2. Anlage 1;
  3. Anlage 2;
  4. diese VB;
  5. Anlage 3.